1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend als "Allgemeine Bedingungen" bezeichnet) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Kaufverträge zwischen S.A. PLASTORIA ("Verkäufer" oder "PLASTORIA") und ihren Kunden, vorbehaltlich besonderer Bedingungen, die ausdrücklich schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
1.2. Die Allgemeinen Bedingungen sind auf der Website des Verkäufers unter www.plastoria.com verfügbar und gelten als bekannt und vom Käufer bei Nutzung des Online-Portals des Verkäufers oder bei Erhalt eines kommerziellen Angebots akzeptiert. Durch die Teilnahme an kommerziellen Aktivitäten mit PLASTORIA bestätigt der Käufer, diese Allgemeinen Bedingungen gelesen, verstanden und sich verpflichtet zu haben, an sie gebunden zu sein.
1.3. Jede Person, die auf den gesicherten Bereich der PLASTORIA-Website zugreift, eine Bestellung aufgibt oder Muster anfordert, gilt als diese Allgemeinen Bedingungen in ihrer Gesamtheit gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
1.4. Im Falle eines direkten kommerziellen Angebots durch den Verkäufer impliziert die Annahme des Angebots die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen ohne Vorbehalt.
1.5. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Bedingungen:
1.6. Diese Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die vom Käufer ausgegeben werden, einschließlich Bestellungen, Einkaufsbedingungen oder anderen kommerziellen Dokumenten, es sei denn, ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet.
1.7. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und anderen Dokumenten (einschließlich Bestellungen, Einkaufsbedingungen, E-Mail-Austausch oder mündliche Vereinbarungen) gelten diese Allgemeinen Bedingungen, es sei denn, ausdrücklich in einer separaten schriftlichen Vereinbarung abweichend geregelt, die von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde.
1.8. Schriftliche Kommunikation per E-Mail, einschließlich E-Mails mit Empfangsbestätigung oder Antwort, stellen gültige und rechtlich bindende Formen der Kommunikation und Benachrichtigung für alle Zwecke dar, einschließlich kommerzieller Mitteilungen, Änderungen der Vertriebspolitik, Kontosperrung oder -kündigung, Vertragsanpassungen und rechtliche Benachrichtigungen.
1.bis.1. Exklusive Marktbeschränkung: Alle Waren sind ausschließlich für den Firmengeschenke-Markt bestimmt und dürfen nur in diesem Kontext verkauft werden. Unter diesen Allgemeinen Bedingungen werden keine Einzelhandelsvertriebsrechte gewährt.
1.bis.2. Verbotene Verkaufskanäle: Der Käufer ist strikt untersagt, Waren zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermarkten oder den Verkauf über einen der folgenden Kanäle zu ermöglichen:
1.bis.3. Firmengeschenke-Verifizierungsanforderungen: Der Käufer muss für jeden Verkauf verifizieren und dokumentieren:
1.bis.4. Verletzungsfolgen: Jede Verletzung der Firmengeschenke-Markt-Beschränkung führt zu:
1.bis.5. Überwachung und Compliance: PLASTORIA behält sich das Recht vor:
2.1. Ein Verkauf gilt als gültig und ein Vertrag als gebildet bei schriftlicher Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer, einschließlich Bestätigung per E-Mail oder Fax (falls keine bekannte E-Mail-Adresse existiert). Keine mündlichen Vereinbarungen oder Bestätigungen sind für PLASTORIA bindend.
2.2. Ebenso gilt ein Verkaufsvertrag als gebildet, wenn der Käufer ein Preisangebot des Verkäufers ausdrücklich schriftlich akzeptiert, einschließlich Akzeptanz per E-Mail oder Fax.
2.3. Verkäufer-Agenten und Vertreter haben keine Unterzeichnungsbefugnis für vertragliche Verpflichtungen. Jede Vereinbarung, Verhandlung oder Verpflichtung durch Vermittler, Verkaufsvertreter oder Dritte muss schriftlich vom autorisierten Personal des Verkäufers bestätigt werden, um gültig und bindend zu sein.
2.4. Waren gelten als akzeptiert und konform, es sei denn, eine schriftliche Beschwerde wird vom Käufer an den Verkäufer innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Lieferung gesendet und als vom Verkäufer erhalten bestätigt. Fehlen einer schriftlichen Bestätigung von PLASTORIA impliziert Nicht-Erhalt der Beschwerde, und die Waren gelten als endgültig akzeptiert.
2.5. Eine Mengenabweichung von bis zu ±3% von der bestellten Menge ist innerhalb der standardmäßigen Branchenpraktiken akzeptabel, und nur die tatsächlich gelieferte Menge wird in Rechnung gestellt.
2.6. Wenn der Käufer das vom Verkäufer autorisierte interne Kreditlimit zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Bestellbestätigung und Rechnungsstellung überschreitet, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellbedingungen zu ändern, Zahlungsbedingungen zu modifizieren oder Vorauszahlung vor Versand zu verlangen. Das Kreditlimit bezieht sich auf den kumulativen ausstehenden Saldo, der ohne Vorauszahlung oder zusätzliche Garantien erlaubt ist.
3.1. Territoriale Beschränkungen: Sofern nicht ausdrücklich in einer separaten schriftlichen Vereinbarung autorisiert, die von PLASTORIA unterzeichnet wurde, ist es dem Käufer strikt untersagt, Waren außerhalb ihres Geschäftsregistrierungslandes oder in nicht autorisierte geografische Gebiete zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermarkten oder den Verkauf zu ermöglichen. Diese Untersagung umfasst sowohl direkte Verkäufe als auch indirekte Verkäufe über Dritte.
3.2. Vertriebskanal-Beschränkungen: Waren dürfen nur über den Firmengeschenke-Marktkanal verkauft werden, der spezifisch von PLASTORIA autorisiert ist. Verkauf über Einzelhandels- oder verbraucherorientierte Kanäle ist strikt untersagt, wie in Abschnitt 1.bis.2 detailliert.
3.3. Drittanbieter-Verkaufsverifizierung: Der Käufer hat die Pflicht, die beabsichtigte Nutzung, das Endziel und den Firmengeschenk-Zweck aller Waren zu verifizieren, bevor Verkäufe an Dritte abgeschlossen werden. Der Käufer muss jeden Verkauf ablehnen, der zu Einzelhandelsvertrieb, nicht autorisierten territorialen Verletzungen oder Nicht-Firmengeschenk-Nutzung führen würde.
3.4. Strafen für Verletzungen: Jede Verletzung territorialer, Kanal- oder Firmengeschenke-Beschränkungen führt zu den kumulativen Strafen, die in Abschnitt 1.bis.4 beschrieben sind, und den folgenden zusätzlichen Maßnahmen:
3.5. Markenschutz und Reputation: Der Käufer erkennt an, dass unsachgemäße Verteilung, nicht autorisierte Verkaufskanäle, Einzelhandelsvertrieb oder territoriale Verletzungen irreparablen Schaden an der Markenreputation und Marktpositionierung verursachen können. Der Käufer stimmt zu, dass Geldschäden unzureichende Abhilfe für solche Verletzungen bieten können und willigt ein, dass PLASTORIA einstweilige Verfügungen und andere gerechte Rechtsmittel sucht.
3.6. Keine automatischen Rechte: Keine Vertriebsrechte, Vertretungsrechte, Exklusivitätsvereinbarungen oder territorialer Schutz werden dem Käufer gewährt, es sei denn, spezifisch in einer separaten unterzeichneten Vertriebsvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer detailliert. Fortlaufende Käufe, Fortsetzung kommerzieller Beziehungen oder historische Geschäftsmuster werden nicht als Gewährung solcher Rechte oder Schaffung legitimer Erwartungen davon interpretiert.
3.7. Begrenzte Transaktionsrechte: Bei Fehlen einer spezifischen Vertriebsvereinbarung sind die Rechte des Käufers ausschließlich auf den Kauf und Wiederverkauf spezifisch bestätigter Bestellungen innerhalb des Firmengeschenke-Markts beschränkt, ohne Geschäftskontinuität, territorialen Schutz, Exklusivitätsvereinbarungen oder Garantien für fortlaufende Geschäftsbeziehungen zu implizieren.
3.8. Beendigungs- und Aussetzungsrechte: Der Verkäufer kann ihre kommerziellen Vereinbarungen mit jedem Käufer nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung reorganisieren, aussetzen oder beenden in Fällen, die betreffen:
3.9. Verzicht auf Entschädigungsrechte: Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass kommerzielle Beziehungen mit PLASTORIA auf eigenes Geschäftsrisiko des Käufers durchgeführt werden. Bei Beendigung, Aussetzung oder Modifikation kommerzieller Vereinbarungen verzichtet der Käufer ausdrücklich auf jedes Recht auf Entschädigung, Schadenersatz, Schäden oder Erstattung jeder Art, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
3.10. Investitionsrisiko-Übernahme: Jede Marketing-Investition, Werbeaktivität, Muster-Beschaffung, Katalog-Entwicklung, Inventar-Aufbau oder andere Geschäftsentwicklungsausgabe, die vom Käufer in Verbindung mit PLASTORIA-Produkten getätigt wird, wird vollständig auf eigenes finanzielles Risiko und Ermessen des Käufers unternommen. Solche Investitionen unterliegen unter keinen Umständen einer Erstattung, Entschädigung oder Erstattung von PLASTORIA, einschließlich bei Beendigung der Geschäftsbeziehung.
4.1. Autorisiertes Territorium: Der Käufer ist autorisiert, die Waren nur innerhalb ihres Geschäftsregistrierungslandes und nur über den Firmengeschenke-Marktkanal zu verkaufen, der ausdrücklich von PLASTORIA genehmigt ist. Jede Erweiterung des territorialen Umfangs oder der Vertriebskanäle erfordert vorherige schriftliche Autorisierung von PLASTORIA.
4.2. Verletzungsstrafen: Jede Verletzung territorialer Beschränkungen oder Firmengeschenke-Markt-Limitierungen führt zu den folgenden sofortigen Konsequenzen:
4.3. Audit- und Untersuchungsrechte: Um Compliance mit territorialen, Kanal- und Firmengeschenke-Beschränkungen sicherzustellen, behält sich PLASTORIA umfassende Auditrechte vor, einschließlich:
4.4. Compliance-Kooperation: Der Käufer stimmt zu, vollständig mit allen Compliance-Audits und Untersuchungen zu kooperieren und Zugang zu Aufzeichnungen, Personal und Einrichtungen zu gewähren, wie vernünftigerweise von PLASTORIA oder ihren autorisierten Vertretern angefordert.
5.1. Standard-Produktstornierung: Bestellungen für Standard-Katalogartikel oder Lagerartikel, die keine spezielle Fertigung erfordern, können nur storniert werden, wenn die Produkte noch nicht von PLASTORIA-Einrichtungen versandt wurden. Solche Stornierungen unterliegen einer Stornierungsgebühr von zehn Prozent (10%) des gesamten Bestellwerts mit einer Mindest-Stornierungsgebühr von €100.
5.2. Kundenspezifische Fertigungsstornierung: Bestellungen für speziell gefertigte, angepasste, personalisierte oder auf Bestellung gefertigte Produkte können nicht storniert werden, sobald die Produktion begonnen hat. Im Falle einer versuchten Stornierung solcher Bestellungen bleibt der vollständige vereinbarte Preis zahlbar plus eine zusätzliche Strafgebühr von fünfundzwanzig Prozent (25%) des Bestellwerts zur Deckung von Störungs- und Opportunitätskosten.
5.3. Stornierungsverfahren: Alle Stornierungsanfragen müssen schriftlich per E-Mail an PLASTORIA eingereicht werden und werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch autorisiertes PLASTORIA-Personal berücksichtigt.
6.1. Technische Ausrüstung Eigentum: Technische Ausrüstung wie Formen, Matrizen, Drucksiebe und Fertigungswerkzeuge wird nur bei vollständiger Zahlung aller damit verbundenen technischen Kosten, wie von PLASTORIA in Rechnung gestellt, Eigentum des Käufers.
6.2. Lagerung und Wartung: Technische Ausrüstung bleibt physisch in PLASTORIA-Einrichtungen gelagert und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum der letzten Bestellung, die solche Ausrüstung nutzt, gewartet. Nach dieser Zeit kann Ausrüstung entsorgt, recycelt oder weggeworfen werden, wenn sie nicht vom Käufer beansprucht wird.
6.3. Kreative Vermögenswerte Eigentum: Sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, bleiben alle Fotografien, visuellen Kreationen, grafischen Designs, Kunstwerke, Siebdruckfilme und andere kreative Materialien, die in Verbindung mit Käufer-Bestellungen entwickelt wurden, ausschließliches geistiges Eigentum von PLASTORIA und dürfen nicht zurückgegeben, kopiert oder vom Käufer für irgendeinen Zweck wiederverwendet werden.
7.1. Informationsgenauigkeit: Alle in Katalogen, Broschüren, E-Mails, Websites, Präsentationen und Werbematerialien bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Illustrations- und Referenzzwecken. Solche Informationen können ohne Vorankündigung geändert werden und stellen keine bindenden Produktspezifikationen oder Leistungsgarantien dar.
7.2. Bindende Spezifikationen: Nur die spezifischen technischen Daten, Mengen, Preise und Lieferbedingungen, die ausdrücklich in der von PLASTORIA ausgestellten schriftlichen Bestellbestätigung enthalten sind, stellen bindende vertragliche Verpflichtungen dar.
7.3. Produktänderungen: PLASTORIA behält sich das Recht vor, Produktspezifikationen, Designs, Materialien oder Fertigungsprozesse ohne vorherige Ankündigung zu ändern, vorausgesetzt, solche Änderungen beeinträchtigen nicht wesentlich die beabsichtigte Funktion des Produkts oder Qualitätsstandards.
8.1. Standardverpackung: Waren werden in Standardverpackungskonfigurationen geliefert, wie in PLASTORIAs aktuellem Produktkatalog spezifiziert oder in der Bestellbestätigung bestätigt.
8.2. Verpackungssubstitution: Bei Verpackungsmaterial-Engpässen oder Lieferunterbrechungen kann PLASTORIA gleichwertige Verpackungsmaterialien oder -konfigurationen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers ersetzen.
8.3. Verpackungsrichtlinie-Änderungen: Markeninhaber können Verpackungsrichtlinien, Designs oder Anforderungen jederzeit ändern. Der Käufer akzeptiert solche Änderungen ohne Vorbehalt und erkennt an, dass Verpackungsvariationen die Produktfunktionalität oder -qualität nicht beeinträchtigen.
8.4. Verpackungsnutzungs-Beschränkungen: Alle Verpackungsmaterialien, Markenelemente, Logos und Designmerkmale werden ausschließlich zur Verwendung mit PLASTORIA-Waren im Firmengeschenke-Markt bereitgestellt und dürfen nicht für andere Produkte, Zwecke oder Einzelhandelsvertrieb wiederverwendet, kopiert oder umfunktioniert werden.
8.5. Umverpackungsverbot: Der Käufer darf PLASTORIA-Waren nicht umverpacken, neu etikettieren oder die Präsentation ändern, es sei denn, ausdrücklich schriftlich von PLASTORIA und den relevanten Markeninhabern autorisiert. Alle Verpackungen müssen die Firmengeschenke-Markt-Positionierung beibehalten.
9.1. Fabrikabholung: Wenn Waren direkt von PLASTORIA-Einrichtungen durch den Käufer oder ihren designierten Vertreter abgeholt werden, geht das Verlust- oder Schadensrisiko bei physischer Abholung auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für alle Exportdokumentation, Zollverfahren und regulatorische Compliance.
9.2. Käufer-arrangierter Transport: Wenn der Käufer ihren eigenen Transportservice oder designierten Spediteur nutzt, geht das Verlust- oder Schadensrisiko bei Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über, bestätigt durch angemessene Transportdokumentation wie ein CMR-Manifest oder Frachtbrief.
9.3. PLASTORIA-arrangierter Transport: Wenn PLASTORIA Transportservices arrangiert, geht das Verlust- oder Schadensrisiko bei Lieferung an der vereinbarten Zieladresse auf den Käufer über. Fehlen schriftlicher Bemerkungen oder Einwände zum Zeitpunkt der Lieferung stellt Akzeptanz der Waren in gutem Zustand dar.
9.4. Höhere Gewalt Schutz: PLASTORIA ist nicht haftbar für Verlust, Schaden oder Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt Ereignisse oder Umstände außerhalb ihrer vernünftigen Kontrolle, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
9.5. Transportkosten: Alle Transportgebühren, Versandkosten, Zollgebühren und damit verbundene Kosten werden vom Käufer getragen, es sei denn, FRANCO-Lieferbedingungen gelten ausdrücklich.
9.6. FRANCO-Lieferbedingungen: FRANCO-Lieferbedingungen gelten nur für vollständige Sendungen, die die Mindestwert-Schwelle erreichen. Teillieferungen oder Bestellungen unter der Mindestschwelle ziehen Standardversandkosten nach sich, unabhängig vom Gesamtbestellwert.
10.1. Fertigungszeitrahmen: Angegebene Fertigungszeiten sind Schätzungen basierend auf normalen Produktionsbedingungen und beginnen bei Bestellbestätigung und Erhalt aller notwendigen Spezifikationen, Kunstwerke, Zahlungsbestätigungen und regulatorischen Genehmigungen.
10.2. Käufer-verursachte Verzögerungen: Verzögerungen in Fertigung oder Lieferung, verursacht durch das Versäumnis des Käufers, erforderliche Informationen, Kunstwerk-Genehmigung, Zahlung oder andere notwendige Kooperation bereitzustellen, können Lieferzeitrahmen ohne Strafe oder Haftung für PLASTORIA verlängern.
10.3. Fertigungsverzögerungen: Produktionsverzögerungen aufgrund von Fertigungskomplexitäten, Materialverfügbarkeit oder Qualitätskontrollanforderungen rechtfertigen keine Bestellstornierung, Preisreduzierungen oder Entschädigungsansprüche, es sei denn, ausdrücklich schriftlich vereinbart.
10.4. Transportvariablen: Lieferzeiten können durch Transportpläne, Zollabfertigung und logistische Faktoren außerhalb PLASTORIAs Kontrolle beeinflusst werden. Solche Verzögerungen stellen keine Grundlage für Entschädigungsansprüche oder Vertragsbeendigung dar.
11.1. Garantiezeitraum: Waren sind gegen Fertigungsfehler für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Versanddatum von PLASTORIA-Einrichtungen garantiert. Diese Garantie deckt nur Defekte in Materialien oder Verarbeitung unter normalen Nutzungsbedingungen im Firmengeschenke-Markt-Kontext ab.
11.2. Garantieverfahren: Rücksendungen unter Garantie werden nur akzeptiert, wenn Produkte in originaler, unveränderter Verpackung mit klarer Beschreibung des beanstandeten Defekts und Kaufnachweis zurückgegeben werden. Alle Garantieansprüche müssen über den offiziellen Prozess unter sav.plastoria.be eingeleitet werden.
11.3. Garantieausschlüsse: Die Garantie deckt nicht ab und PLASTORIA lehnt Haftung ab für:
11.4. Garantiebeschränkung: Die Produktgarantie deckt keine Nebenausgaben, Folgeschäden oder Kosten ab, die dem Käufer in Verbindung mit defekten Produkten entstehen, einschließlich Arbeitskosten, Versandkosten oder Geschäftsunterbrechung.
12.1. Eigentumsübertragung: Alle gelieferten Waren bleiben rechtliches Eigentum von PLASTORIA bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich anwendbarer Zinsen, Gebühren oder Kosten, erhalten und bestätigt wurde.
12.2. Sicherungsrechte: Bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung behält PLASTORIA umfassende Sicherungsrechte, einschließlich:
12.3. Risiko während Vorbehalt: Trotz Eigentumsvorbehalt trägt der Käufer alle Risiken im Zusammenhang mit Verlust, Schaden oder Verschlechterung von Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung, vorausgesetzt, die Waren bleiben im autorisierten Firmengeschenke-Marktkanal.
13.1. Währung: Alle Zahlungen müssen in Euro (EUR) erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart. Währungsumrechnungskosten und Wechselkursrisiken werden vom Käufer getragen.
13.2. Rechnungslieferung: Rechnungen werden gültig durch E-Mail-Übertragung an die designierte E-Mail-Adresse des Käufers geliefert. Der Käufer akzeptiert ausdrücklich elektronische Rechnungslieferung und verzichtet auf jede Anforderung für Papierrechnungen.
13.3. Verspätete Zahlungsfolgen: Verspätete Zahlungen lösen automatisch die folgenden Strafen ohne Erfordernis formeller Benachrichtigung aus:
13.4. Steuerverantwortung: Der Käufer ist verantwortlich für alle anwendbaren Steuern, Zölle, Zollgebühren und regulatorischen Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf, Import oder Wiederverkauf von Waren innerhalb des Firmengeschenke-Markts.
13.5. MwSt.-Genauigkeit: Fehler in der MwSt.-Behandlung resultierend aus unkorrekten Informationen, die vom Käufer bereitgestellt wurden, führen zur Haftung des Käufers für Steuerkorrekturen, Strafen und damit verbundene Kosten, die von Steuerbehörden auferlegt werden.
13.6. Rechnungsakzeptanz: Rechnungen gelten als akzeptiert und korrekt, es sei denn, schriftliche Einwände werden innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingereicht und schriftlich von PLASTORIA bestätigt. Das Versäumnis, schriftliche Bestätigung von Einwänden von PLASTORIA zu erhalten, stellt als akzeptiert geltende Annahme der Rechnung dar.
13.7. Bankgebühren: Alle Bankgebühren, Überweisungsgebühren, Währungsumrechnungskosten, Zahlungsverarbeitungsgebühren und Kosten im Zusammenhang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Zahlungen werden dem Käufer zusammen mit administrativen Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
14.1. Regulatorische Compliance: PLASTORIA verarbeitet personenbezogene Daten in strikter Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), belgischen Datenschutzgesetzen und anwendbaren internationalen Datenschutzbestimmungen.
14.2. Datenverarbeitungsbeziehung: Wenn der Käufer als Datenverarbeiter im Auftrag von PLASTORIA handelt oder personenbezogene Daten in Verbindung mit PLASTORIA-Produkten oder -Dienstleistungen verarbeitet, muss der Käufer:
14.3. Individuelle Rechte: Betroffene können ihre Rechte unter anwendbaren Datenschutzgesetzen ausüben, indem sie PLASTORIAs Datenschutzbeauftragten unter privacy@plastoria.com kontaktieren.
14.4. Datenaufbewahrung: Personenbezogene Daten, die in Verbindung mit Geschäftsbeziehungen gesammelt wurden, werden nur für die Dauer aufbewahrt, die zur Erfüllung legitimer Geschäftszwecke erforderlich ist oder wie von anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen gefordert.
14.5. Grenzüberschreitende Übertragungen: Jede Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird in Übereinstimmung mit DSGVO-Anforderungen und angemessenen Schutzmaßnahmen durchgeführt.
15.1. Eigentumsrechte: Alle Rechte am geistigen Eigentum, die mit den Waren verbunden sind, einschließlich Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte, Designrechte, Patente und proprietäre Technologien, bleiben ausschließliches Eigentum von PLASTORIA, ihren Lizenzgebern oder den jeweiligen Markeninhabern.
15.2. Nutzungsbeschränkungen: Der Käufer ist strikt untersagt:
15.3. Verletzungsfolgen: Verletzungen des geistigen Eigentums führen zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen und Verfolgung aller verfügbaren Rechtsmittel, einschließlich Geldschäden, einstweilige Verfügungen und Erstattung von Rechtskosten.
15.4. Markennutzungs-Autorisierung: Jede Nutzung von Markennamen, Logos oder Warenzeichen in den Marketingmaterialien, kommerziellen Dokumenten oder Geschäftskommunikationen des Käufers erfordert vorherige schriftliche Autorisierung von PLASTORIA und muss den Markennutzungsrichtlinien und Firmengeschenke-Markt-Positionierung entsprechen.
16.1. Rechtliche Compliance: Der Käufer muss alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Industriestandards und professionellen Anforderungen in ihrer Betriebsjurisdiktion und jeder Jurisdiktion erfüllen, in der Waren im Firmengeschenke-Markt vertrieben oder verkauft werden.
16.2. Produktregulatorische Compliance: Der Käufer ist verantwortlich für die Sicherstellung, dass Waren alle anwendbaren lokalen regulatorischen Anforderungen, Sicherheitsstandards und Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Der Käufer muss alle notwendigen regulatorischen Genehmigungen, Zertifizierungen oder Registrierungen erhalten, die für Produktvertrieb oder -verkauf im Firmengeschenke-Markt erforderlich sind.
16.3. Anti-Korruptions-Standards: Der Käufer garantiert strikte Compliance mit allen anwendbaren Antikorruptionsgesetzen, Antibestechungsvorschriften und ethischen Geschäftsstandards. Der Käufer verbietet und wird sich nicht in jede Form von Korruption, Bestechung, unsachgemäßen Zahlungen oder unethischen Geschäftspraktiken einlassen.
16.4. Handels-Compliance: Der Käufer muss alle anwendbaren Handelssanktionen, Exportkontrollen, Importvorschriften und internationalen Handelsbeschränkungen einhalten. Der Käufer ist verantwortlich für die Erlangung notwendiger Export-/Importlizenzen und Sicherstellung der Compliance mit Zollanforderungen.
16.5. Umwelt- und Sozialverantwortung: Der Käufer sollte Geschäfte umweltverantwortlich führen und angemessene Sozialverantwortungsstandards aufrechterhalten, die mit modernen Geschäftsethik und Markenreputationsanforderungen konsistent sind.
17.1. Haftungsobergrenze: PLASTORIAs Gesamthaftung aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen, jeder Bestellung oder der Geschäftsbeziehung überschreitet nicht den Gesamtwert der spezifischen Bestellung, die zur Haftungsklage führt.
17.2. Ausgeschlossene Schäden: PLASTORIA schließt ausdrücklich Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden, Strafschäden oder Nebenschäden aus, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
17.3. Haftungsausnahmen: Die Beschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für PLASTORIAs Haftung für Tod, Personenschäden durch Fahrlässigkeit, Betrug, betrügerische Falschdarstellung oder andere Haftung, die unter geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
17.4. Schadenminderungspflicht: Der Käufer hat eine Verpflichtung zur Schadenminderung und kann nicht für Verluste Ersatz verlangen, die durch prompte Maßnahmen oder vernünftige Geschäftsentscheidungen hätten vermieden werden können.
18.1. Ausschließliche Gerichtsbarkeit: Jede Streitigkeit, Kontroverse oder Klage aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen, jeder Geschäftsbeziehung oder jeder Bestellung fällt unter die ausschließliche Gerichtsbarkeit der Gerichte von Brüssel, Belgien. Der Käufer unterwirft sich ausdrücklich dieser Gerichtsbarkeit und verzichtet auf jeden Einwand gegen den Gerichtsstand oder unbequemes Forum.
18.2. Geltendes Recht: Alle vertraglichen Beziehungen, Streitigkeiten und rechtlichen Angelegenheiten werden von belgischem Recht regiert und in Übereinstimmung damit interpretiert, ohne Berücksichtigung von Kollisionsrechtsprinzipien.
18.3. Alternative Streitbeilegung: Obwohl nicht obligatorisch, können Parteien zustimmen, Mediation oder andere alternative Streitbeilegung vor Einleitung von Rechtsstreitigkeiten zu versuchen. Jedoch beschränken solche Verfahren nicht PLASTORIAs Recht, sofortige einstweilige Verfügungen oder andere dringende Rechtsmittel zu suchen, wenn notwendig, um ihre Interessen zu schützen.
18.4. Sprache: Alle Rechtsverfahren, falls vorhanden, werden in Französisch oder Niederländisch durchgeführt, wie unter belgischen Gerichtsverfahren angemessen.
19.1. Trennbarkeit: Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen als ungültig, illegal oder undurchsetzbar unter geltendem Recht bestimmt wird, beeinflusst solche Ungültigkeit nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen.
19.2. Ersatzbestimmungen: Ungültige oder undurchsetzbare Klauseln werden durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten kommerziellen Zweck und wirtschaftlichen Effekt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten erreichen.
19.3. Gesamtvereinbarung: Diese Allgemeinen Bedingungen bilden zusammen mit spezifischen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien die gesamte Vereinbarung bezüglich des Gegenstands und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Darstellungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich.
20.1. Änderungsrechte: PLASTORIA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder zu ergänzen, um Änderungen in Geschäftspraktiken, rechtlichen Anforderungen oder kommerziellen Bedingungen zu reflektieren.
20.2. Mitteilung von Änderungen: Updates dieser Allgemeinen Bedingungen werden auf PLASTORIAs Website unter www.plastoria.com veröffentlicht. Für wesentliche Änderungen, die bestehende Geschäftsbeziehungen betreffen, wird PLASTORIA angemessene Vorankündigung leisten, wo praktisch durchführbar.
20.3. Akzeptanz von Änderungen: Fortgesetzte Beteiligung an kommerziellen Aktivitäten mit PLASTORIA nach dem Wirksamkeitsdatum von Änderungen stellt Akzeptanz der aktualisierten Allgemeinen Bedingungen dar.
20.4. Versionskontrolle: Die aktuellste Version dieser Allgemeinen Bedingungen regelt immer neue Bestellungen und Transaktionen, unabhängig davon, wann die Geschäftsbeziehung ursprünglich etabliert wurde.
Dokumentinformationen:
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2025
Version: 3.0
Wirksamkeitsdatum: 1. April 2025
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